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Schadenersatzrechtliche Haftung echter Dritter bei Mitwirkung an Verstößen gegen das Einlagenrückgewährverbot? - zugleich eine Besprechung von OGH 23. 6. 2021, 6 Ob 61/21w

Aus dem Österreichischen Juristischen Archiv (ÖJA)AufsatzStefan Perner, Martin SpitzerÖJZ 2023/72ÖJZ 2023, 451 Heft 8 v. 16.5.2023

Christoph Müller, ÖJA 2023/7, 129 unter www.rdb.at

Adressaten des Einlagenrückgewährverbots sind grundsätzlich nur die Gesellschafter. Neben gesellschafterähnlichen unechten Dritten werden jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch sonstige echte Dritte miteinbezogen.

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