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Servicepauschale und Speichermedienvergütung im Telekommunikationsrecht: Informations- und Erstattungspflichten nach FAGG und KSchG Ein Beitrag aus Anlass von 4 Ob 86/21g

BeitragAufsatzMarkus Kellner, Fabian LiebelÖJZ 2023/73ÖJZ 2023, 452 - 460 Heft 8 v. 16.5.2023

Nach Ansicht des OGH ist eine vom Verbraucher zu bezahlende eines Mobiltelefons und darf daher wegen § 4 Abs 1 Z 4 FAGG ausgewiesen werden. Außerdem soll eine als Gesamtkosten iSd § 4 Abs 1 Z 5 FAGG sein, und zwar auch dann, wenn als Grundgebühr parallel ein monatlicher Festbetrag vereinbart ist. Verstöße gegen diese beiden Informationspflichten führen aber zu keinen Erstattungsansprüchen von Verbrauchern: Weder § 6c KSchG noch § 4 Abs 5 FAGG bieten dafür eine taugliche Rechtsgrundlage.

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