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Subsidiaritätsklausel und Doppelversicherung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2023/47ÖJZ 2023, 181 - 183 Heft 3 v. 27.2.2023

§ 59 Abs 1 VersVG

Voraussetzung der Doppelversicherung ist immer, dass in zwei Versicherungsverträgen dasselbe Interesse versichert wird. Dies muss nicht durch dieselbe Person geschehen: Nicht Identität des Versicherungsnehmers, sondern Identität des versicherten Interesses begründet Doppelversicherung.

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