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Verbrauchergerichtsstand für Bereicherungsanspruch

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/48ÖJZ 2023, 184 Heft 3 v. 27.2.2023

Art 17 ff EuGVVO 2012

Bei bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsansprüchen des Verbrauchers aus einem verbotenen und damit iSd § 879 Abs 1 ABGB nichtigen Glücksspielvertrag kommt der Verbrauchergerichtsstand des Art 17 Abs 1 lit c EuGVVO 2012 zum Tragen.

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