Laut dem letzten globalen Assessment des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) aus dem Jahr 2019 sind weltweit rund eine Million Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Das Artensterben hat damit ein Ausmaß erreicht wie noch nie zuvor in der Geschichte der Menschheit. In der Naturwissenschaft wird bereits vom sechsten Massensterben der Arten gesprochen, das sich aktuell ereignet. Das Recht versucht, dieser Entwicklung auf mehreren Ebenen entgegenzutreten: Zum einen wird der Kauf- und Verkauf von gefährdeten Tieren und Pflanzen verboten oder beschränkt (Artenhandelsrecht). Zum anderen sind die EU-Staaten verpflichtet, zum Schutz bedrohter Arten Schutzgebiete zu errichten (Habitatschutz). Schließlich sollen spezielle Verbote, die auch außerhalb dieser Schutzgebiete gelten, die weitere Dezimierung besonders gefährdeter Arten verhindern (Artenschutz ieS). (FN )