vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Veröffentlichung einer Mitteilung über das Verfahren im Medienrecht

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2023/274ÖJZ 2023, 939 - 940 Heft 15 v. 30.10.2023

§ 37 Abs 1 MedienG

Die Nennung des Namens desjenigen, der die Mitteilung begehrt, ist inhaltliche Voraussetzung für eine Anordnung nach § 37 Abs 1 MedienG.

15 Os 25/23z

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!