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Aufsichtspflicht der Rechtsanwaltskammer

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2023/269ÖJZ 2023, 928 - 931 Heft 15 v. 30.10.2023

§ 1 AHG; § 23 RAO

Die Rechtsanwaltskammer soll durch das ihr gesetzlich eingeräumte Überwachungs- und Aufsichtsrecht Ehre und Ansehen des Standes wahren sowie alle Maßnahmen treffen, um Verletzungen der Berufspflichten durch Standesangehörige möglichst hintanzuhalten.

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