vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eheschließung nach afghanischem Recht

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2023/267ÖJZ 2023, 925 - 926 Heft 15 v. 30.10.2023

§ 16 Abs 2 IPRG

Das afghanische Eherecht basiert neben dem kodifizierten Recht auf Bestimmungen des islamischen Rechts und dem örtlichen Gewohnheitsrecht. Da die Formvorschriften des afghanischen Zivilgesetzbuchs über die Registrierung der Ehe praktisch totes Recht sind, kann der in Österreich gestellte Antrag auf einvernehmliche Scheidung nicht schon mangels Registrierung der Ehe abgewiesen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!