§ 173 Abs 2 StPO (§ 2 Abs 1 GRBG; § 281 Abs 1 Z 5 StPO)
Durch Reklamation unzureichender Würdigung gegen einen Haftgrund sprechender Umstände wird dessen willkürliche Annahme nicht behauptet.
15 Os 108/22d
§ 173 Abs 2 StPO (§ 2 Abs 1 GRBG; § 281 Abs 1 Z 5 StPO)
Durch Reklamation unzureichender Würdigung gegen einen Haftgrund sprechender Umstände wird dessen willkürliche Annahme nicht behauptet.
15 Os 108/22d