§ 6 Abs 3 KSchG; Art 7.1.4, 10.3 und 19.2.2.2 ARB 2019
Der - nicht näher definierte - Begriff "Ausnahmesituation" in einer Risikoausschlussklausel in einem Rechtsschutzversicherungsvertrag ist intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG.
§ 6 Abs 3 KSchG; Art 7.1.4, 10.3 und 19.2.2.2 ARB 2019
Der - nicht näher definierte - Begriff "Ausnahmesituation" in einer Risikoausschlussklausel in einem Rechtsschutzversicherungsvertrag ist intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG.