§ 19 ARHG
Drohende fundamentale Verletzungen der Verfahrensgarantien des Art 6 MRK im ersuchenden Staat (iS einer offenkundigen Verweigerung eines fairen Verfahrens; "flagrant denial of justice") können ausnahmsweise auch im inl Auslieferungsverfahren releviert werden, soweit substantiierte Gründe, die eine drohende Verletzung von Art 6 MRK im ersuchenden Staat belegen, vorgebracht werden. Der pauschale Einwand mangelnder Rechtsstaatlichkeit genügt nicht.