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Baubewilligung hindert nicht nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 2 ABGB

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2023/158ÖJZ 2023, 555 - 557 Heft 9 v. 6.6.2023

§ 364a ABGB

Im Unterlassungsprozess zwischen Nachbarn wegen Geruchsimmissionen nach § 364 Abs 2 ABGB begründet das Vorliegen der Baubewilligung (hier: eines Rinderlaufstalls) auch nach der Nov des stmk BauG LGBl 2008/88 nicht das Vorliegen einer "behördlich genehmigten Anlage" iSd § 364a ABGB.

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