Lange wurde sie angekündigt, jetzt steht sie unmittelbar vor der Türe, Österreichs neue Gesellschaftsform. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, mit dem GesRÄG 2023 nicht nur Änderungen im GmbHG vorzunehmen, sondern auch die Flexible Kapitalgesellschaft (in der Folge FlexKapG) einzuführen. Die FlexKapG stützt sich zu einem großen Teil auf Bestimmungen des GmbHG, mit der sie auch am engsten verwandt ist. Das FlexKapGG beinhaltet aber auch Bestimmungen, die dem AktG entlehnt bzw nachempfunden sind. Insofern stellt die FlexKapG eine Hybridform aus GmbH und AG dar. (FN ) Neben dem GmbHG und dem AktG übernahm der Gesetzgeber außerdem einige klassische Regelungen aus der Vertragspraxis und normierte diese als Standardfall für die FlexKapG. (FN ) Der Beitrag gibt einen Überblick über die neue FlexKapG aus Praktikersicht und widmet sich daher vor allem den neuen Unternehmenswert-Anteilen und der Formpflicht.