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Unwirksamkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2022/82ÖJZ 2022, 591 - 592 Heft 11 v. 30.5.2022

Ein Antrag auf Unwirksamerklärung eines Vaterschaftsanerkenntnisses kann binnen zwei Jahren nach Entdeckung der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, erhoben werden. Wenn ein DNA-Gutachten bloß der Erhärtung von Verdachtsgründen diente, die seit vielen Jahren bestanden, so ist der Antrag verfristet.

1 Ob 219/21v

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