Gemäß der EU-Notifizierungsrichtlinie sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, die Kommission über jeden Entwurf einer sogenannten technischen (auch online-spezifischen) Vorschrift im Voraus zu unterrichten. Dieser Beitrag untersucht die Tücken, die sich im Rahmen des Notifizierungsverfahrens im Zusammenhang mit mitgliedstaatlichen Änderungsgesetzen zu Erlaubnisvorbehalten ergeben, und stellt diese anlässlich einer aktuellen Entscheidung des OGH am Beispiel des glücksspielrechtlichen Konzessionssystems dar.