Ist die Sache aufgrund eines Mangels weniger als die Hälfte der Gegenleistung wert, stellt sich die Frage, ob der Übernehmer neben Gewährleistung auch laesio enormis geltend machen kann. Während die Frage in der Lehre seit langem umstritten ist, hat die Rsp die Konkurrenz bisher bejaht. Zwei aktuelle Entscheidungen geben nun jedoch Anlass zu Zweifeln, ob der OGH seine bisherige Judikatur aufrechterhält.