Die Abstammung vom Verstorbenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Einantwortung aufgrund des Erbrechtstitels der gesetzlichen Erbfolge bei Verwandten. In der Regel ist der Erbrechtsnachweis diesbezüglich im Verlassenschaftsverfahren durch Vorlage entsprechender Standesurkunden einfach zu erbringen. Was gilt jedoch, wenn keine solchen Urkunden existieren/auffindbar sind bzw zu Lebzeiten die Abstammung weder festgestellt wurde noch ein Anerkenntnis vorliegt?