§ 332 ASVG; § 125 B-KUVG; § 3 PG
Die Verdienstentgangsansprüche eines infolge Fremdverschuldens dienstunfähig gewordenen Beamten gehen im Umfang seiner auf Dienstunfähigkeit beruhenden (vorzeitigen) Pensionsansprüche gegen den Bund in analoger Anwendung von § 332 ASVG und § 125 B-KUVG auf diesen über. Die analoge Anwendung dieser sozialversicherungsrechtlichen Legalzessionsnormen erstreckt sich auch auf das Quotenvorrecht. (FN 1)