Eine Solidarhaftung mehrerer Auftraggeber für Anwaltskosten besteht nur dann, wenn sie nicht ausdrücklich oder durch konkludente Handlungen ausgeschlossen wurde.
7 Ob 146/21b
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Eine Solidarhaftung mehrerer Auftraggeber für Anwaltskosten besteht nur dann, wenn sie nicht ausdrücklich oder durch konkludente Handlungen ausgeschlossen wurde.
7 Ob 146/21b
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.