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Gesichtsmaske stellt Öffentlichkeit der HV nicht in Frage

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/39ÖJZ 2022, 298 - 299 Heft 5 v. 28.2.2022

Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist die Kontrollfunktion der Allgemeinheit gegenüber der Gerichtsbarkeit, die allein durch das Tragen einer (in Pandemiezeiten gebräuchlichen) Gesichtsmaske nicht tangiert wird.

12 Os 122/21i

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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