Die in § 12 Abs 12 Satz 1 GlBG statuierte Beweiserleichterung einer Glaubhaftmachung gilt auch für Fälle einer Kündigungsanfechtung nach § 12 Abs 7 Satz 1 zweiter Fall GlBG (Kündigung wegen der nicht offenbar unberechtigten Geltendmachung von Ansprüchen nach dem GlBG).
9 Ob A 110/21y