Ein nach § 7 Abs 3 Z 2 oö WFG 1993 verbüchertes Belastungsverbot steht nicht nur der Eintragung von - nicht zur tatsächlichen Finanzierung des Bauvorhabens aufgenommenen - Darlehen, sondern jeder potentiell wertmindernden Belastung und damit auch der Einverleibung einer Dienstbarkeit entgegen.
5 Ob 149/21d