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Keine Verbesserung einer NB anlässlich der Verteidigerunterschrift

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/31ÖJZ 2022, 245 Heft 4 v. 7.2.2022

Dem Verteidiger steht im Rahmen der Verbesserung nach § 285a letzter Satz StPO bloß die Möglichkeit zu Veränderungen nicht rechtserheblichen Inhalts, wie die fachgerechte Neuformulierung rechtzeitig erhobener Beschwerdeeinwände, nicht aber deren inhaltliche Korrektur oder Ergänzung zu.

14 Os 70/21g

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