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Verweigerte Zustimmung zur Kurzarbeit - kein Verstoß gegen die Treuepflicht

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2022/144ÖJZ 2022, 1145 - 1146 Heft 22 v. 15.11.2022

§ 26 Z 2 AngG (§ 1155 Abs 3 ABGB idF BGBl I 2020/16)

Verweigert der Arbeitnehmer seine Zustimmung zu der ihm vom Arbeitgeber angebotenen (hier: Verlängerung der) Kurzarbeit, behält er dennoch seinen Entgeltanspruch, auch wenn der Arbeitgeber die Betriebsstätte aufgrund der COVID-Maßnahmen schließen musste.

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