zum Geburtstag zu gratulieren, ist für uns nicht nur Ehrensache, sondern persönliches Anliegen. Einem von uns hat er 2008 gemeinsam mit als "EvBl-Partner" im Zuge einer großen ÖJZ-Reform Verantwortung für einen wichtigen Teil der ÖJZ übertragen und damit eine besonders schöne Zusammenarbeit begründet. Der andere wird nun ebenfalls Teil der ÖJZ-Familie. Noch mehr als wir beide haben aber die ÖJZ und damit die juristische Wissenschaft und Praxis zu verdanken: Ohne ihn hätte die ÖJZ nicht ihre heutige Bedeutung. Auf dogmatisch höchstem Niveau eine gleichzeitig praxisnahe Generalistenzeitschrift herauszugeben, ist eine Kunst, die niemand so beherrscht wie . Das Thema des vorliegenden Beitrags ist daher nicht zufällig gewählt, sondern ein Beispiel dafür, wie die ÖJZ eine für die Rechtsdogmatik ebenso grundlegende wie für die Rechtspraxis bedeutende Entwicklung über die letzten Jahre kontinuierlich literarisch begleitet hat. (FN ) Hier soll daher ihr vorläufiger Schlusspunkt vorgestellt werden. Dabei gilt: Die größte Freude macht unserem Chefredakteur, wer das Zeichenlimit einhält. Das ist (knapp) gelungen! Alles Gute zum Geburtstag!