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Kontrolle der "Staatsanwälte" als "Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit"

BeitragSonderheft Gerhard Hopf zum 80. GeburtstagAufsatzEckart RatzÖJZ 2022/145ÖJZ 2022, 1056 - 1058 Heft 20a v. 11.10.2022

Spätestens mit der Bezeichnung der "Staatsanwälte" als "Organe der [seit BGBl I 2012/51] ordentlichen Gerichtsbarkeit" durch BGBl I 2008/2 wird Weisungsbindung gegenüber einem obersten Organ der Vollziehung in der politischen Debatte als problematisch empfunden.

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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