A Regelung der Erbantrittserklärung in zwei Gesetzen
Bereits vor der Außerstreitreform fand sich die damals als "Erbserklärung" bezeichnete Erklärung, die Erbschaft antreten zu wollen, im Erbrecht des ABGB ebenso wie im alten Außerstreitpatent.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.