vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Handeln auf eigene Gefahr und Sorgfaltspflichten im privaten Bereich

BeitragSonderheft Gerhard Hopf zum 80. GeburtstagAufsatzRichard HargassnerÖJZ 2022/136ÖJZ 2022, 1039 - 1040 Heft 20a v. 11.10.2022

A Handeln auf eigene Gefahr

Nach der Rechtsprechung liegt ein Handeln auf eigene Gefahr dann vor, wenn sich jemand einer ihm bekannten oder zumindest erkennbaren Gefahr, die ein anderer geschaffen hat, aussetzt; jede Haftung entfällt dann mangels Rechtswidrigkeit, weil den Gefährder keine Schutzpflichten gegenüber jemandem obliegen, der die Gefahr erkennt oder erkennen konnte und dem daher Selbstsicherung zuzumuten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!