vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sachverhaltsklärung durch BerG

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/129ÖJZ 2022, 952 - 954 Heft 19 v. 26.9.2022

§ 473 Abs 2 StPO (Art 6 Abs 1 MRK; Art 2 Abs 1 7. ZP; § 489 Abs 1 StPO)

Ein generelles (Grund-)Recht auf Beweisaufnahme im Berufungsverfahren besteht nicht. Eine Verletzung von Art 6 Abs 1 MRK erblickt der EGMR nur dann, wenn das BerG (bei voller Kognitionsbefugnis in der Schuldfrage) von der Beweiswürdigung des ErstG zum Nachteil des Angekl ohne unmittelbare Beweisaufnahme abweicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!