Der Auskunftsanspruch des § 786 ABGB beschränkt sich gegenüber einem bloßen Geschenknehmer auf die diesem selbst gemachten Zuwendungen. Der bloße Geschenknehmer ist daher nicht verpflichtet, dem Hinzurechnungsberechtigten Auskunft über Schenkungen des Erblassers an Dritte zu erteilen.
2 Ob 60/22w