Fehlt es Strafverfolgungsbehörden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens am erforderlichen Fachwissen, so werden nicht nur Sachverständige bestellt, sondern auch sog "IT- und Wirtschaftsexperten" eingesetzt. Die strafprozessuale Grundlage dieser Tätigkeit ist nur bruchstückhaft ausgestaltet. Welche Defizite und rechtlichen Bedenken sich hieraus ergeben, wird in diesem Beitrag untersucht.