§ 1 JN
Ein Rückforderungsanspruch der Gemeinde gegenüber ihrem Bürgermeister wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 1431 ABGB steht mit dem typisch öffentlich-rechtlichen Anspruch des Bürgermeisters auf seine Bezüge in so untrennbarem Zusammenhang, dass auch dieser dem öffentlichen Recht zugewiesen werden muss.