Voraussetzung des Leistungsverweigerungsrechts des Werkbestellers ist das Bestehen eines Verbesserungsanspruchs.
7 Ob 173/20x
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Voraussetzung des Leistungsverweigerungsrechts des Werkbestellers ist das Bestehen eines Verbesserungsanspruchs.
7 Ob 173/20x
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.