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Keine Gefahr eines Wohnungsverlusts durch Kündigung bei Mitmieterstellung beider Ehegatten

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2021/80ÖJZ 2021, 539 - 540 Heft 11 v. 1.6.2021

Sind beide Ehegatten Mieter der Wohnung, kann ein Ehegatte allein über die Wohnung nicht in der Form verfügen, dass er sie aufkündigt. Ein Unterlassungsanspruch auf der Grundlage des § 97 ABGB, der nach § 382h EO gesichert werden könnte, kommt daher insoweit nicht in Betracht.

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