In der finanzstrafrechtlichen Ermittlungspraxis sind regelmäßig Fälle zu beobachten, in denen begründete Anhaltspunkte für eine Beteiligung des Steuerberaters an der Straftat seines Klienten vorliegen. Dennoch steht zumeist nicht (auch) der steuerliche Parteienvertreter selbst im Fokus finanzstrafbehördlicher Ermittlungen, sondern ausschließlich dessen Mandant - sei es in seiner Eigenschaft als (delinquentes) Steuersubjekt, sei es als abgabenrechtlicher Pflichtenträger ebendieses. Zudem kommt dem Steuerberater als Berufsgeheimnisträger eine besonders geschützte Stellung im gerichtlichen Finanzstrafverfahren zu, weshalb in derartigen Fällen häufig Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Verfahrensführung auftreten. Mit Blick auf die Praxisrelevanz derartiger Fallkonstellationen verfolgt der vorliegende Beitrag das Ziel, ausgewählte materielle sowie verfahrensrechtliche Aspekte solcher Strafsachen näher zu beleuchten. Zu diesem Zweck werden sowohl die materiellen Voraussetzungen der finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit des Steuerberaters als auch die hieraus resultierenden prozessualen Konsequenzen im gerichtlichen Finanzstrafverfahren analysiert. (FN )