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Betretungsverbot für Touristen ist keine Betriebsschließung

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2021/75ÖJZ 2021, 528 - 533 Heft 11 v. 1.6.2021

AVB Betriebsunterbrechungsversicherung

Eine behördlich angeordnete Betriebsschließung nach dem Epidemiegesetz 1950 ist versicherungsrechtlich von einem Betretungsverbot nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz zu unterscheiden, weil das Risiko der Betriebsunterbrechung durch diese beiden Maßnahmen qualitativ und quantitativ nicht gleich ist.

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