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Leistungsanspruch gegen die Versorgungseinrichtung einer Rechtsanwaltskammer - keine sukzessive Kompetenz der Arbeits- und Sozialgerichte

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2021/74ÖJZ 2021, 487 - 488 Heft 10 v. 10.5.2021

Ob eine Rechtssache vor ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde gehört, richtet sich in erster Linie nach den positiven Anordnungen des Gesetzgebers, die eine Sache ausdrücklich den Verwaltungsbehörden oder den Gerichten zuweisen.

10 Ob S 149/20i

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