Der Inhalt des österreichischen Rechts wird zu einem großen Teil durch EU-Recht bestimmt. Das geschieht meist aufgrund sekundärrechtlicher Vorgaben, in denen die EU lediglich Mindeststandards formuliert. Da diese Form der Rechtsangleichung unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen in den Mitgliedstaaten fördert, wendet die EU immer öfter, zB im Bereich des Verbraucherrechts, eine Vollharmonisierung an. Diese Methode stößt jedoch auf zahlreiche Widerstände seitens der Mitgliedstaaten und wird deshalb als Teilharmonisierung durchgeführt. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit diesen Methoden der Rechtsangleichung anhand aktueller Beispiele auseinander und untersucht, welche nationalen Gestaltungsspielräume dabei verbleiben.