Lichtimmisionen, die von einer am Nachbargrundstück errichteten Solaranlage ausgehen und zu einer ortsunüblichen und unzumutbaren Blendung führen, sind unzulässig.
9 Ob 80/19h
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Lichtimmisionen, die von einer am Nachbargrundstück errichteten Solaranlage ausgehen und zu einer ortsunüblichen und unzumutbaren Blendung führen, sind unzulässig.
9 Ob 80/19h
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.