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Tatsächliches Verlangen des Arbeitnehmers an den Betriebsrat erforderlich

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2020/81ÖJZ 2020, 524 - 525 Heft 11 v. 2.6.2020

Das Recht auf Kündigungsanfechtung geht auch dann nicht auf den Arbeitnehmer über, wenn sich herausstellt, dass der Betriebsrat einem (tatsächlich nicht gestellten) Verlangen auf Anfechtung der Kündigung jedenfalls nicht entsprochen hätte.

8 Ob A 48/19w

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