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Der an der Unterhaltsfeststellung nicht mitwirkende Berechtigte

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2020/74ÖJZ 2020, 516 - 518 Heft 11 v. 2.6.2020

§ 1438 ABGB; § 16 Abs 2 AußStrG (§ 102 Abs 1 AußStrG); § 78 Abs 2 AußStrG

Die Aufrechnung eines allfälligen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruchs an irrtümlich bezahltem Unterhalt gegen die laufende Unterhaltsverpflichtung ist unzulässig.

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