vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erhaltungspflicht für vom Mieter eingebaute Therme

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2020/64ÖJZ 2020, 454 - 455 Heft 10 v. 12.5.2020

§§ 3, 46 MRG

Wird ein anfänglich vorhandenes und mitvermietetes Wärmebereitungsgerät im Zug einer Verbesserung vom Mieter gegen ein neues Gerät ersetzt und kommt es dadurch zu einer mietzinsrechtlich relevanten Änderung der Ausstattungskategorie ("Kategoriesprung"), so ist das neue Gerät dann (anstelle des alten) mitvermietet, wenn sich dieser Umstand auch in der Mietzinshöhe niederschlägt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!