Die zivilrechtliche Haftung des Arztes ist seit Jahren ein in Lit und Rsp umfassend bearbeitetes Gebiet. Demgegenüber findet sich kaum Schrifttum zur Haftung der Tierärzte; auch wird dieses Thema regelmäßig nicht in den Publikationen zum Medizinrecht mit behandelt, wiewohl die Zahl an Schadenersatzforderungen gegenüber Tierärzten stetig zunimmt. Schon aus diesen Gründen erscheint eine eingehende Befassung mit diesem Themenbereich gerechtfertigt und sinnvoll. Das Schadenersatzrecht erfüllt auch bei der tierärztlichen Haftung nicht nur eine Ausgleichsfunktion, sondern soll auch eine Präventivwirkung entfalten und zu sorgfältigem Handeln motivieren. Besonders ist darauf hinzuweisen, dass im tierärztlichen Berufsrecht keine Haftpflichtversicherungspflicht normiert ist, sodass der Schaden oft durch den Schädiger persönlich zu tragen ist.