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Übernahmeersuchen bringt Verzicht auf Auslieferungsersuchen zum Ausdruck

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/135ÖJZ 2020, 850 - 851 Heft 18 v. 14.9.2020

Hat die zuständige ausl StA um Übernahme der Strafverfolgung ersucht, ist dies als schlüssiger Verzicht auf Auslieferung zu werten, weshalb die inl Gerichtsbarkeit auf § 65 Abs 1 Z 2 StGB beruht.

13 Os 115/19i

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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