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Kinderbetreuungsgeld bei getrennt lebenden Eltern: immer nur für den Familienbeihilfe beziehenden Elternteil

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2020/134ÖJZ 2020, 850 Heft 18 v. 14.9.2020

Leben die Eltern getrennt, muss - nach aktueller (für Bezugszeiträume ab 1. 1. 2017 geltender) Rechtslage - der jeweilige Antragsteller nicht nur Anspruch auf Familienbeihilfe haben, sondern diese selbst auch tatsächlich beziehen (RS0132595 [T 1]; RS0132680 [T 1]).

10 Ob S 16/20f

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