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Ursprungs- und Herkunftsbezeichnung für Lebensmittel aus von Israel besetzten Gebieten und dortigen israelischen Siedlungen

EuGH-EntscheidungenJudikaturAndreas KuminÖJZ 2020/12ÖJZ 2020, 95 Heft 2 v. 13.1.2020

Art 9 Abs 1 lit i iVm Art 26 Abs 2 lit a Lebensmittel-Informationsverordnung ist dahin auszulegen, dass auf Lebensmittel aus einem vom Staat Israel besetzten Gebiet nicht nur dieses Gebiet, sondern, falls diese Lebensmittel aus einer israelischen Siedlung kommen, auch diese Herkunft angegeben werden muss.

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