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Durch Behandlung hintangehaltene Gefährlichkeit

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/108ÖJZ 2020, 747 - 749 Heft 16 v. 18.8.2020

§§ 21, 26 StGB (§ 45 Abs 1 StGB)

Ist die für Unterbringung oder Einziehung verlangte Gefährlichkeit gegeben, ist die Anordnung zwingend.

12 Os 18/20v

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