Die bloße Möglichkeit, durch Einsicht in die Urkundensammlung Kenntnis von der von Vorbesitzern getroffenen Vereinbarung einer nicht verbücherten Dienstbarkeit zu erlangen, führt nicht zu einer Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes.
2 Ob 146/18m
Die bloße Möglichkeit, durch Einsicht in die Urkundensammlung Kenntnis von der von Vorbesitzern getroffenen Vereinbarung einer nicht verbücherten Dienstbarkeit zu erlangen, führt nicht zu einer Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes.
2 Ob 146/18m