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Grobe Fahrlässigkeit bei Forstarbeiten

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2019/36ÖJZ 2019, 238 Heft 5 v. 25.2.2019

Bei der Waldbewirtschaftung gilt der Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB. Wird ein Wanderer auf einem markierten, nicht wegen Forstarbeiten gesperrten Weg beim Baumschlägern verletzt, so begründet es kein relevantes Mitverschulden, wenn er zuvor Motorsägengeräusche wahrnahm und dennoch weiterging.

1 Ob 130/18a

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