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Vorsorgevollmacht: Umfang der Vertretungsmacht

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/34ÖJZ 2019, 237 Heft 5 v. 25.2.2019

Für die Vertretungsbefugnis aufgrund einer Vorsorgevollmacht genügt auch in solchen Angelegenheiten, für die gem § 1008 ABGB an sich eine Einzelvollmacht erforderlich wäre, dass im Rahmen der allgemeinen Vollmacht zumindest die Gattung der Angelegenheiten angeführt wird.

2 Ob 88/18g

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